Anerkennung & Karriere

Registrierung bei der Ärztekammer nach einem rumänischen Abschluss: Schritte und Fristen

· Med-Romania-Team

Sie haben Ihren rumänischen Doctor-Medic-Abschluss. Die Richtlinie 2005/36/EG garantiert seine automatische Anerkennung. Aber um den Beruf auszuüben, brauchen Sie zwei Dinge: die Approbation (die deutsche Berufszulassung) und die Meldung bei der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie tätig sind.

Die Approbation ist zwingend. Ohne sie sind Sie in den Augen des deutschen Rechts keine Ärztin und kein Arzt — Sie dürfen weder verschreiben noch behandeln noch sich niederlassen. Und anders als manche glauben, ist das keine bloße Formalität.

Hier ist der vollständige Weg, Dokument für Dokument, Frist für Frist.


Warum Approbation und Kammerregistrierung Pflicht sind

Die Approbation wird nach der Bundesärzteordnung (BÄO) erteilt. Sie ist die staatliche Zulassung, den ärztlichen Beruf in Deutschland auszuüben. Dazu kommt die Mitgliedschaft in der Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten — sie ist berufsrechtlich verpflichtend, wenn Sie dort ärztlich tätig werden.

Die Aufgaben der Kammern:

  • Die Mitgliedschaftsverzeichnisse führen (das deutsche Äquivalent zum öffentlichen Arztregister).
  • Auf Qualifikation und berufliches Wohlverhalten achten.
  • Die Berufsordnung durchsetzen.
  • Die Fachsprachenprüfung abnehmen (in den meisten Ländern).
  • Die berufliche Fortbildung begleiten.

Für EU-Absolventinnen und -Absolventen ruht die Approbation auf der Richtlinie 2005/36/EG: Ihr in Anhang V.1 gelisteter Abschluss muss anerkannt werden — ohne Gleichwertigkeitsprüfung und ohne Anpassungslehrgang. Die Länder dürfen nur die üblichen Prüfungen verlangen: Identität, Leumund, gesundheitliche Eignung und Sprachkenntnis.


Schritt 1: Die richtige Approbationsbehörde finden

Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen — je nach Land das Landesprüfungsamt für Medizin, die Bezirksregierung oder das Landesamt für Gesundheit. Die Approbation gilt bundesweit, auch wenn sie von einem Land erteilt wird.

Beispiele: In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, in Bayern das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium. Finden Sie Ihre Behörde über die Website des jeweiligen Landes (Stichwort: Approbationsbehörde für Ärzte).


Schritt 2: Die Unterlagen zusammenstellen

Die Behörde nennt Ihnen die genaue Liste. Was in der Regel für einen EU-Absolventen verlangt wird:

Pflichtunterlagen

DokumentPräzisierung
AntragsformularDer jeweiligen Landesbehörde. Ausgefüllt und unterschrieben.
Doctor-Medic-DiplomBeglaubigte Kopie des Originals.
Beglaubigte Übersetzung des DiplomsVon einer öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin in Deutschland oder einer beim rumänischen Justizministerium ermächtigten Übersetzerin mit Apostille.
Notenübersichten / Diploma SupplementZum Nachweis von Inhalt und Dauer der Ausbildung. Gegebenenfalls übersetzt.
IdentitätsnachweisGültiger Personalausweis oder Reisepass.
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines MitgliedstaatsIhr Ausweis oder ein Pass eines Mitgliedstaats.
FührungszeugnisAktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Ärztliche BescheinigungÜber die gesundheitliche Eignung, ausgestellt von einer Ärztin.
LebenslaufMit Angaben zu Ausbildung und etwaiger Berufserfahrung.

Mögliche zusätzliche Unterlagen

Manche Behörden verlangen:

  • Eine Bescheinigung der rumänischen Ärztekammer (Colegiul Medicilor din România), dass gegen Sie keine Disziplinarverfahren laufen.
  • Einen Nachweis über das Ende der Eintragung in der rumänischen Kammer, falls Sie dort eingetragen waren.
  • Den Sprachnachweis — siehe Schritt 3.

Tipp: Kontaktieren Sie die Behörde vor dem Zusammenstellen der Unterlagen. Manche Länder haben eigene Formulare und Anforderungen. Ein Anruf von fünf Minuten kann Ihnen Wochen Verzögerung ersparen.


Schritt 3: Die beglaubigte Übersetzung — nicht vernachlässigen

Das ist der Schritt, den viele unterschätzen. Ihr rumänisches Diplom und Ihre Notenübersichten müssen von einer beeidigten Übersetzerin übersetzt werden. Zwei Wege:

  1. In Deutschland: eine öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin. Die Listen führen die Landgerichte.
  2. In Rumänien: eine beim rumänischen Justizministerium ermächtigte Übersetzerin. Eine in Rumänien erstellte Übersetzung muss für die Verwendung in Deutschland apostilliert werden (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961).

Kosten: rechnen Sie mit 50 bis 150 € je nach Umfang der Dokumente und Zielsprache (Deutsch).

Dauer: 1 bis 3 Wochen je nach Übersetzerin. Manche bieten einen Expressdienst gegen Aufpreis.


Schritt 4: Den Antrag stellen

Sie reichen den vollständigen Antrag bei der Approbationsbehörde ein, per Post oder persönlich.

Gebühren: je nach Land, in der Regel zwischen 100 und 600 €. Sie decken die Bearbeitung. Die genaue Höhe steht in der Gebührenordnung des jeweiligen Landes.


Schritt 5: Die Sprachprüfung — der eigentliche Engpass

Bei der Approbation wird die Sprachkenntnis geprüft. Auch wenn Ihr Abschluss automatisch anerkannt wird, befreit das nicht vom Sprachnachweis.

Was in der Regel verlangt wird:

  • Allgemeine Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, in der Regel durch ein anerkanntes Zertifikat (z. B. Goethe-Zertifikat B2).
  • In den meisten Bundesländern zusätzlich die Fachsprachenprüfung (Niveau C1) bei der Landesärztekammer. Sie besteht meist aus:
    • einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch,
    • der Erstellung einer Arztbrief-/Dokumentationsaufgabe,
    • einem Arzt-Arzt-Gespräch (Übergabe, Konsil).

Wie man sich vorbereitet

  • Üben Sie echte Anamnesegespräche auf Deutsch — laut, mit Zeitlimit, nicht nur im Kopf.
  • Lernen Sie die Fachterminologie in den Fächern, die Sie tatsächlich arbeiten werden (Innere Medizin, Notfall, Allgemeinmedizin).
  • Machen Sie mindestens eine Simulationsprüfung unter Realbedingungen.
  • Die Prüfung prüft nicht Ihr Fachwissen, sondern Ihre Fähigkeit, in der Klinik sicher zu kommunizieren. Seien Sie professionell, klar und ehrlich.

Erfahrungsbericht: « Die Fachsprachenprüfung dauerte etwa eine Stunde. Gefragt wurde ein Anamnesegespräch mit einer simulierten Patientin, eine schriftliche Dokumentationsaufgabe und ein Arzt-Arzt-Gespräch zur Übergabe. Nichts Hinterhältiges, wenn man vorbereitet ist. » — Dr. M., UMF-Absolvent Cluj, approbiert in Nordrhein-Westfalen.


Schritt 6: Die Entscheidung und die Kammerregistrierung

Nach Prüfung der Unterlagen und des Sprachnachweises erteilt die Behörde die Approbation. Dann kommt die Meldung bei der Ärztekammer des Landes, in dem Sie tätig werden:

  1. Sie melden sich bei der Landesärztekammer an (formularbasiert, mit Approbationsurkunde und Identitätsnachweis).
  2. Sie erhalten Ihre Kammernummer und das Mitgliedsverzeichnis.
  3. Je nach Arbeitgeber folgt der Anstellungsvertrag — die Kammerregistrierung ist die Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit, nicht für den Vertragsabschluss an sich, aber kein Krankenhaus stellt ein, ohne dass Sie approbiert sind.

Fristen

Die Behörde hat nach der Bundesärzteordnung drei Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden (bei vollständigen Unterlagen). In der Praxis rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten zwischen Antragstellung und Approbation — die Fachsprachenprüfung kommt je nach Kammertermin hinzu.


Sonderfall: Sie sind bereits in der rumänischen Kammer eingetragen

Wenn Sie bereits beim Colegiul Medicilor din România (der rumänischen Ärztekammer) eingetragen sind:

  • Legen Sie eine Eintragungsbescheinigung (und den Nachweis, dass kein Disziplinarverfahren läuft) bei.
  • Lassen Sie sich austragen, wenn Sie die Tätigkeit in Rumänien beenden. Eine Doppelmitgliedschaft ist nicht verboten, bedeutet aber Beiträge in beiden Ländern.

Sonderfall: die Tätigkeit als Vertretung

Viele Absolventinnen und Absolventen beginnen als Vertretung (Locum). Gute Nachricht: Approbation und Kammerregistrierung gelten für jede Form der Tätigkeit — angestellt, freiberuflich oder in Vertretung.

Die Vertretung ist ein ausgezeichneter Einstieg: Sie lernen verschiedene Arbeitsumfelder kennen, bauen ein Netzwerk auf und können die Entscheidung über eine feste Stelle aufschieben.


FAQ: Approbation und Ärztekammer

« Kann ich mich bewerben, bevor ich eine Stelle habe? »

Ja. Die Approbation ist nicht an eine Stelle gekoppelt. Sie können sie beantragen und sich dann bewerben.

« Mein Abschluss ist auf Rumänisch. Reicht die Übersetzung? »

Ja. Eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche genügt. Das Original bleibt rumänisch; maßgeblich ist die beglaubigte Übersetzung.

« Muss ich die Facharztweiterbildung abwarten, um mich zu melden? »

Nein. Mit dem Doctor-Medic-Abschluss können Sie die Approbation erhalten und sofort als Ärztin oder Arzt arbeiten. Die Kammerregistrierung ist nicht an eine Fachrichtung gebunden.

« Was passiert, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle? »

Die Approbation gilt bundesweit. Sie müssen sich lediglich bei der Ärztekammer des neuen Landes melden und umgemeldet werden — eine routinemäßige Angelegenheit.

« Kann ich ohne Approbation arbeiten? »

Nein. Die Ausübung des ärztlichen Berufs ohne Approbation ist eine Straftat (§ 5 BÄO), die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.


Zusammenfassung: Ihre Checkliste

  • Approbationsbehörde des Bundeslandes kontaktieren
  • Antragsformular anfordern
  • Diplom und Notenübersichten übersetzen lassen (beeidigte Übersetzerin)
  • Unterlagen zusammenstellen (Identität, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung)
  • Sprachnachweis B2 erbringen
  • Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer vorbereiten und ablegen
  • Antrag einreichen und Gebühren zahlen
  • Approbationsurkunde erhalten
  • Bei der Landesärztekammer anmelden
  • Die Tätigkeit aufnehmen (Anstellung oder Niederlassung)

Für weiterführende Lektüre


Letzte Prüfung: Juli 2026 — Quellen: Bundesärzteordnung (BÄO), Richtlinie 2005/36/EG, Angaben der Landesärztekammern zur Fachsprachenprüfung. Zuständigkeiten und Sprachanforderungen richten sich nach dem Bundesland — prüfen Sie sie bei der für Sie zuständigen Behörde. Wir veröffentlichen nur namentliche, überprüfte Erfahrungsberichte — siehe unsere Nachweis-Charta.


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